Zertifizierungen

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Ein »Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter« (AEO) gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür spezielle Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

Wir sind seit dem 27.12.2013 als AEO zertifiziert. Die Zulassung läuft unter der Nummer CH AEO 1300051.

Dieses Geschäftszeichen darf künftig im Geschäftsverkehr als Nachweis für den AEO benutzt werden. Mit der Zulassung zum AEO hat die Heinz Wolffgramm AG Verzollungen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Qualitätssicherung, Compliance und Sicherung der Lieferkette unternommen.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte Authorised Economic Operator, kurz AEO genannt (in deutscher Sprache wird auch die Abkürzung ZWB verwendet), ist ein Status, der Unternehmen erteilt wird, welche hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig gelten. Dem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen gewährt. Er wird von Staaten, mit welchen die Schweiz ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat anerkannt.

Die Diskussionen über die Sicherheit der internationalen Warenhandelsketten und die damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Güterverkehr haben in den letzten Jahren stark zugenommen. So hat auch die Schweiz Bestimmungen zur Sicherung der Warenkette erlassen und ihren Zollkodex um ein »Security Amendment« ergänzt. Die Sicherheitsmassnahmen betreffen sowohl die Ein-, Aus- als auch die Durchfuhr von Waren. In diesem Zusammenhang führte die Schweiz den Status des AEO ein.

Die oben genannten Sicherheitsmassnahmen hätten sowohl wirtschaftliche wie auch verkehrstechnische Auswirkungen auf die Schweiz. Um diese zu verhindern, verhandelten die EU und die Schweiz ein neues Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit, welches seit 2009 angewendet wird. Demzufolge wird die Schweiz in den Sicherheitsraum der EU integriert.

Basierend auf dem neuen Abkommen hat auch die Schweiz ihre rechtlichen Grundlagen angepasst und u.a. einen AEO-Status eingeführt. Unternehmen, welche den AEO-Status erlangen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und profitieren – aufgrund der gegenseitigen Anerkennung des AEO-Status – in beiden Zollgebieten von Vereinfachungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette (»supply chain«) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA, China), die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen.